Tierschutz in Berlin

Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts

"Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die Schaffung eines Verbandsklagerechts auf Bundesebene im Tierschutzgesetz." (KV, Seite 247, Absatz 3)

Zweite Lesung

Im Plenum am 20.08.2020 wurde nun endgültig das Tierschutzverbandsklagegesetz beschlossen. Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, mögliche tierschutzrechtswidrige Verwaltungsentscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Neben der Möglichkeit zur Klage werden mit dem Gesetz auch die Mitwirkungsrechte von Tierschutzorganisationen verbessert, indem sie bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Tierschutz Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Zu dem Thema gibt es eine ganze Reihe von weiteren Informationen und Berichte. Angefangen von meiner Rede im Plenum, über ein selbstgedrehtes Video auf facebook und lustige erstellte Tierbilder von mir und der Fraktion bis hin zur Pressemitteilung der Fraktion und der entsprechenden Berichterstattung, hier beispielhaft aus der Süddeutschen Zeitung. Und wer sich jetzt noch das Gesetz anschauen möchte, kann hier auf den Link klicken.

Tierschutzverbandsklagegesetz im Rechtsausschuss beschlossen

Im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurde in der Sitzung am 3. Juni 2020 das Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts beschlossen. Im Nachklang der Anhörung vom Januar dieses Jahres habe ich einige Vorschläge der Experten zur Verbesserung des Gesetzes übernommen und Änderungsanträge formuliert. Leider konnten wir mit der Koalition noch keine finale Einigung bezüglich der Änderungen im federführenden Ausschuss beschließen. Nun werden wir die entsprechenden Änderungsanträge im Hauptausschuss oder spätestens zur Zweiten Lesung im Plenum berücksichtigen und damit das Gesetz noch etwas verbessern.

Anhörung im Ausschuss

Am 29. Januar 2020 fand im Ausschuss für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskrimnierung (JVA) eine Anhörung zum Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts statt. Das Wortprotokoll zu der Anhörung findet sich hier, ab Seite 26.

In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses wird die Anhörung ausgewertet und die Vorlage zur Beschlussfassung angenommen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zudem können wir zeitgleich im Ausschuss noch Änderungsanträge einbringen und das Gesetz gegebenenfalls noch etwas verbessern. Derzeit besprechen wir uns diesbezüglich mit unseren Koalitionspartnern.

Erste Lesung

Im Plenum am 31. Oktober 2019 fand die erste Lesung zum Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts statt. Das Plenarprotokoll mit den jeweiligen Wortbeiträgen der jeweiligen Fraktionen findet sich hier. Das Gesetz fand allgemein Zustimmung von allen Fraktionen.

Im Plenum wurde das Gesetz an den Ausschuss für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und den Hauptausschuss überwiesen. Für den Ausschuss plane ich gemeinsam mit den Koalitionspartnern eine Anhörung mit Expert*innen. Nach den Einschätzungen und Meinungen der Expert*innen können wir im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen an das Gesetz vornehmen und somit noch verbessern.