Mehr direkte Demokratie für Berlin

Die Koalition will nach dem Vorbild Bremens eine Privatisierungsbremse in die Berliner Verfassung aufnehmen, nach der öffentliche Unternehmen ganz oder in wesentlichen Teilen nur dann veräußert werden dürfen, wenn dem eine Mehrheit der Berliner*innen in einem Volksentscheid zustimmt. Die Koalition will nicht nur das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern, sondern auch Verbindlichkeit und Transparenz des Verfahrens erhöhen. Darum wird sie das Abstimmungsgesetz dahingehend ändern, dass ein Volksentscheid zeitgleich mit Wahlen durchgeführt wird, die innerhalb von 8 Monaten nach dem Volksbegehren anstehen, es sei denn, Vertrauenspersonen und Senat einigen sich auf einen anderen Termin. Für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung wird eine Frist eingeführt. Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält das Recht, von den Bezirksämtern die Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften auf Antrag erläutert zu bekommen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht. Ist das Volksbegehren zulässig (d. h. nach Beendigung der 1. und vor Beginn der 2. Stufe), ist die Trägerin in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses anzuhören und erhält ein Recht auf Nachbesserung des Begehrens, dessen Kern jedoch erhalten bleiben muss. Die Koalition prüft, wie einerseits die Möglichkeit für Senat und Abgeordnetenhaus, Steuermittel zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu verwenden, präzisiert werden kann sowie ob und wie andererseits der Initiative ein Teil der nachgewiesenen Kosten erstattet werden kann. Ist ein Gebiet Gegenstand eines als zulässig festgestellten Bürgerbegehrens, so ist eine Entziehung der Zuständigkeit durch den Senat so lange unzulässig, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt oder das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt ist.