Transparenzgesetz

Im Plenum am 11. März 2021 wurde das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit" – oder kurz Das Transparenzgesetz eingebracht! Das Berliner Transparenzgesetz ersetzt das bisherige Berliner Informationsfreiheitsgesetz und erweitert den Anspruch auf Zugang zu den bei der Verwaltung vorhandenen Informationen. Das Gesetz soll den Zugang zu amtlichen Informationen oder Umweltinformationen erleichtern, auch ohne dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss. Damit wird die Transparenz und die Digitalisierung der Verwaltung erhöht und stärkt die Demokratie in Berlin. Soweit die Theorie. In der Praxis ist der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf aber eine große Enttäuschung. Er bleibt weit hinter den Forderungen aus der Zivilgesellschaft sowie hinter dem Transparenzgesetz in Hamburg zurück und schirmt viele Bereiche der Verwaltung (Schule, Hochschule, Verfassungsschutz usw.) teilweise oder sogar vollständig vor der Öffentlichkeit ab. Hier wird die Linksfraktion noch in harte Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition gehen. Rückschritte bei der Transparenz sind mit uns nicht zu machen. Die Rede dazu im Plenum (11.März 2021) von meinem Kollegen Tobias Schulze kann hier angesehen werden.

Landeswahlgesetz geändert

Im Plenum am 11. Februar 2021 wurde gemeinsam mit den Parteien der CDU und der FDP, dass Landeswahlgesetz geändert. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie war es nötig das Gesetz für die bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen im September an die spezielle Situation anzupassen. Sehr gefreut habe ich mich darüber, dass die benötigte Zahl von Unterschriften, die bisher nicht im Parlament vertretenen Parteien sammeln müssen, für einen Wahlantritt halbiert worden ist. Ich habe diesen Teil in die Verhandlungen eingespeist. Gerne hätte ich auch noch Erleichterungen für die direkte Demokratie rausgeholt, da derzeit die Sammlung von Unterschriften stark erschwert ist. Leider ist aber ein Vorschlag zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Online-Eintragung bei Volksbegehren an CDU und FDP gescheitert. Und mit der SPD war leider auch keine direkte Erleichterung wie z.B. die Verlängerung von Fristen möglich.

Änderung des Abstimmungsgesetzes beschlossen

Im Plenum am 1. Oktober 2020 haben wir die Reform des Gesetzes zur Anpassung des Abstimmungsrechts verbaschiedet.

 Die Reform war dringend notwendig, u.a. wird es folgende Verbesserungen geben:

  • Volksentscheide werden grundsätzlich zusammen mit Wahlen durchgeführt
  • Klare Fristen für die Zulässigkeitsprüfung (5 Monate) und Kostenschätzung (2 Monate)
  • Kostenerstattung für Initiativen
  • Einschränkung des Eingriffsrechts des Senates bei Bürgerbegehren auf Bezirksebene
  • Spendentransparenzregeln werden erweitert
  • Informationen zu Volksentscheiden auch in leichter Sprache

Meine Rede dazu im Plenum findet sich hier.

Ein Bericht zu Direkte Demokratie in Berlin und dem Abstimmungsgesetz findet sich in der taz vom 14. September 2020.

Deutsche Wohnen & Co. enteignen zulässig

Es hat mich sehr gefreut, dass nun endlich das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen als rechtlich zulässig befunden wurde. Dass die rechtliche Prüfung insgesamt 441 Tage gedauert hat, ist allerdings zu bemängeln. Dies wird sich aber mit dem geänderten Abstimmungsgesetz nicht wiederholen. Nachdem der Senat seine Stellungnahme abgegeben hat, muss sich nun das Parlament innerhalb von vier Monaten mit dem Volksbegehren befassen. Sehr wahrscheinlich kommt es zu keiner Einigung, so dass es im nächsten Frühjahr heißt: Alle auf die Straße, um für die Vergesellschaftung von Wohnraum Unterschriften zu sammeln. Ein ausführlicher Artikel zu dem Thema findet sich hier.

Transparenzgesetz für Berlin

Beim Transparenzgesetz sind wir leider noch etwas entfernt von einer Realisierung, aber zumindest wurden im Senat am 18. August Eckpunkte beschlossen. Hierzu habe ich der taz ein ausführliches Interview gegeben und meine Einschätzung zu einem Transparenzgesetz wiedergegeben: „Transparenz ist eine unabdingbare Voraussetzung, um sich demokratisch einzubringen. Und gerade in Zeiten von Fake News und Verschwörungstheorien sollten alle, die Interesse haben an der Demokratie und einer glaubwürdigen Verwaltung, dafür sorgen, dass möglichst viele staatliche Informationen einsehbar sind.“

Erste Lesung zum Abstimmungsgesetz im Plenum

Im Plenum am 4. Juni 2020 hatten wie die erste Lesung zur Änderung des Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts. Damit werden wir die die direkte Demokratie in Berlin stärken. Wir legen klare Prüfungsfristen für den Senat fest, erhöhen die Transparenz, erleichtern die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen und sorgen dafür, dass der Senat nicht mehr so leicht in bezirkliche Bürgerbegehren reingrätscht. Und für die Initiativen gibt es sogar analog zur Wahlkampfkostenerstattung der Parteien eine (teilweise) Kostenerstattung. Der gesamte Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden und meine Rede im Plenun findet sich hier

Bürger- und Polizeibeauftragte*r

Die Linksfraktion hat sich lange für die Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten für Berlin eingesetzt. Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben nun einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Gegenstand des Gesetzes ist die oder der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin. Als Bürgerbeauftragte*r ist sie oder er dafür da, Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung zu lösen und als Polizeibeauftragte*r hat er oder sie die Rolle, zwischen Betroffenen und der Berliner Polizei zu vermitteln. Ausführliche Informationen dazu finden sich hier.

Parlamentarische Beobachtung bei den Protesten von Extinction Rebellion

Die meisten haben sicherlich mitbekommen, dass es in der Woche vom 7. bis zum 13. Oktober in der Stadt zahleiche Aktionen zivilen Ungehorsam der Aktivisten-Gruppe Extinction Rebellion gab. So wurden in der Zeit wichtige Verkehrspunkte der Stadt durch friedlichen Sitzblockaden gestört wie der Große Stern, der Potsdamer Platz, die Mühlenbrücke, die Jannowitzbrücke und viele andere Orte.

Ich wurde von den Aktivist*innen gebeten, als Parlamentarischer Beobachter die Proteste zu begleiten. Dem bin ich natürlich sehr gerne nachgekommen. Ich habe in der Zeit einige Videobeiträge auf Facebook eingestellt, die die jeweilige Situation bei den Protesten beschreibt. Meine Videos zu diesen und auch anderen Themen finden sich hier.

Bebauung des Tempelhofer Feldes

Im Sommer gab es wieder eine Debatte über die Bebauung des Tempelhofer Feldes. Um dies zu ermöglichen wird des Öfteren über eine „Volksbefragung von oben“ diskutiert. Dabei handelt es sich um eine Befragung der Bevölkerung, die vom Abgeordnetenhaus formuliert wird und lediglich mit JA oder Nein beantwortet werden kann. Ich lehne diesen Vorschlag ab. Warum kann man in einem Artikel der Berliner Zeitung nachlesen.

unteilbar-Demo in Dresden

Am 24.8.2019 habe ich an der Unteilbar-Demonstration teilgenommen. Es war ein tolles Gefühl, mit über 40.000 Menschen für Weltoffenheit, Solidarität und gegen den Rechtsruck zu demonstrieren. Besonders beeindruckt haben mich die Menschen, die sich im ländlichen Raum in Sachsen unter teilweise schwierigen Bedingungen gegen Nazis engagieren. Ihnen gilt auch weiterhin meine Anerkennung und volle Unterstützung. Hier können Sie ein paar Impressionen von der Demo sehen.

Volksentscheid Transparenzgesetz

Es freut mich, dass die Unterschriftensammlung für einen Volksentscheid zum Transparenzgesetz jetzt gestartet ist. Ich wollte es mir nicht nehmen lassen, natürlich auch selbst zu unterschreiben (siehe Bild). Mit dem Gesetzentwurf der Initiative  soll verbindlich festgeschrieben werden, dass wichtige öffentliche Informationen vom Senat proaktiv veröffentlicht werden müssen. Wer derzeit von Behörden Informationen erfragt, muss nach dem Gesetz dafür Gebühren zahlen. Diese Gebühren sollen mit dem Transparenzgesetz  abgeschafft werden. Informationen des Staates müssen für alle zugänglich sein, nicht nur für Personen mit einem dicken Geldbeutel! Weitere Informationen zu dem Volksentscheid findet sich hier.

Prüfung von Volksbegehren durch den Senat

Sehr schockiert war ich über die Antworten meiner Anfrage zur Prüfung von Volksbegehren durch den Senat. Sowohl die Bearbeitung von Anträgen auf Kostenschätzung also auch die Bearbeitung der Zulässigkeitsprüfung von Volksbegehren haben erschreckend lange Bearbeitungszeiten. Ein Beispiel ist die Initiative für ein werbefreies Berlin. Im August 2017 wurden 32.000 gültige Unterschriften eingereicht und erst im Januar 2018 wurde die amtliche Kostenschätzung der Senatsverwaltung für Inneres vorgelegt. Das ist zwar ein extremes Beispiel meiner Anfrage, aber auch den anderen Volksbegehren ging es nicht wesentlich besser. Zu der gesamten Anfrage geht es hier und hier geht es zu einem sehr interessanten Bericht des Tagesspiegels über die Anfrage.

Transparenzgesetz

Es hat mich gefreut, dass die FDP auf dem gestrigen Plenum den Entwurf eines Transparenzgesetzes eingebracht hat. Da ich mich schon lange – auch schon vor meinem Mandat - mit dem Thema beschäftige, freue ich mich das Gesetz in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten. Mehr Transparenz ist ein gutes Mittel gegen Politikverdrossenheit, für die Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Rot-rot-grün will das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln. Meine Rede zu dem Thema im Abgeordnetenhaus wird in Kürze hier zu sehen sein. Aber den Antrag und den Gesetzesentwurf der FDP sind bereits hier zu sehen.

Direkte Demokratie in Berlin nach dem Volksentscheid Tegel

Ein Veranstaltungsbericht

Ca. 40 Bürgerinnen und Bürger kamen zusammen, um beim Fachgespräch interessante und spannenden Debatten rund um das Thema direkte Demokratie zu lauschen und auch aktiv mitzudiskutieren. Nach der Eröffnung durch den Moderator Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, machte unsere Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm in ihrem Grußwort deutlich, dass die direkte Demokratie einen großen Stellenwert für Die LINKE besitzt und dass die Fraktion die vereinbarten Ziele des Koalitionsvertrags, wie zum Beispiel die Aufnahme eines Privatisierungsreferendum in die Berliner Verfassung, umsetzen will. Sie kündigte außerdem an, dass es keine Verlängerung der Änderung des Tempelhofer Feld-Gesetzes geben werde.[1]

Der anschließende Eröffnungsvortrag von Gastgeber Michael Efler führte thematisch weiter in den Abend ein. Direkte Demokratie in Berlin habe die Stadt belebt und wichtige politische Reformen angeschoben, wie u.a. der Wassertisch, die Fahrradinitiative oder auch das Mietenvolksbegehren gezeigt hätten. Der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel müsse selbstverständlich respektiert und akzeptiert werden. Eine Umsetzung sei aber nur möglich, wenn auch das Land Brandenburg sowie der Bund ihre jeweilige Position ändern würde. Außerdem dürfe es nicht noch einmal passieren, dass im Vergleich zur gleichzeitig durchgeführten Bundestagswahl über 100.000 Stimmen weniger gewertet worden sind, weil so viele Bürgerinnen und Bürger den Abstimmungszettel nicht in den dafür vorgesehenen Umschlag gelegt haben.

Der nächste Impulsvortrag „Rolle von Parteien in der Direkter Demokratie“ vom Politikwissenschaftler Benedict Ugarte-Chacón setzte sich kritisch mit der Rolle der FDP beim Volksentscheid Tegel auseinander. Herr Ugarte-Chacón sieht einen Missbrauch, dass eine im Parlament vertretene Partei ein Volksbegehren initiiert hat. Die FDP hätte sich als im Abgeordnetenhaus vertretene Partei mehr ihren parlamentarischen Aufgaben widmen sollen. In der Diskussion wurde diese These kontrovers aufgegriffen. Die Position, Parteien die Eigenschaft als Initiatoren von Volksbegehren durch eine Änderung des Abstimmungsgesetzes abzusprechen, wurde von niemanden vertreten.

Im nächsten Block ging es um „Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden“. Hierzu hielt Herr Prof. Dr. Christian Pestalozza einen sehr interessanten und spannenden Vortrag, der zunächst aufhorchen ließ, da er die Auffassung vertrat, das Volksbegehren zur Offenhaltung Tegels hätte gar nicht erst zugelassen werden dürfen, da diese nicht in der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhaueses liege. Pestalozza plädierte dann sogar für eine Öffnung weiterer Gegenstände für Volksbegehren und Volksentscheide. Während diese klassischerweise auf Parlamentsentscheidungen begrenzt sind, schlug er eine Erweiterung auf Senatsentscheidungen – soweit diese nicht rechtlich gebunden sind – vor. Außerdem sollten Volksentscheide wie in der Schweiz grds. nur noch über Verfassungsänderungen stattfinden. Zu Gesetzesänderungen sollte es nur allgemeine Anregungen geben, die dann durch das Parlament umzusetzen wären. Er machte noch einige weitere spannende Vorschläge wie z.B. die Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums, die hier aber nicht alle dargestellt werden können. Im Anschluss gab es eine sehr intensive und teilweise sehr kontroverse Debatte zu den Vorschlägen.

Regine Laroche, Sprecherin des Landesvorstandes von Mehr Demokratie in Berlin-Brandenburg hielt im Anschluss einen sehr informativen Vortrag zum Thema „Zwischen Organisation und Einflussnahme - Finanzierung von Direkter Demokratie.“ Sie warb insbesondere für Chancengleichheit zwischen unterschiedlich finanzstarken zivilgesellschaftlichen Akteuren. Sie forderte eine Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben vor einem Volksentscheid, die von der Initiative aber auch vom Senat getätigt worden sind. Außerdem soll eine begrenzte Kostenerstattung für die Initiatoren eingeführt werden.

Der Abschlussvortrag „Welche weiteren Reformen braucht es?“ hielt erneut Michael Efler. Er ging auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Verbesserungen der direkten Demokratie ein. So ist neben dem Privatisierungsreferendum z.B. die erleichterte Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen, die Einführung eines Anhörungs- und Nachbesserungsrechtes für die Initiatoren sowie die Festlegung von Fristen für Zulässigkeitsprüfung und Kostenschätzung vorgesehen. Was die Kostenerstattung angeht, enthält der Koalitionsvertrag lediglich einen Prüfauftrag. Die Linksfraktion setzt sich aber dafür ein, diese einzuführen. Die Koalition wird sich nun an der Umsetzung dieser Vorhaben messen lassen müssen.

Es war insgesamt ein sehr spannender Abend mit vielen interessanten Beiträgen und Diskussionen und teils völlig neuen Ideen. Jetzt gilt es zunächst darum, die Änderung des Abstimmungsgesetzes auf die Reise zu schicken. Der Senat arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Dirk Schäuble/Michael Efler, 09.12.2017

 

[1] Das Abgeordnetenhaus hat Anfang 2016 mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen, dass entgegen den im Volksentscheid angenommen Tempelhofer Feld-Gesetz bis Ende 2019 u.a. mobile Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen  errichtet werden dürfen.

 

Programm

17.00 Uhr Begrüßung durch die Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm

17.05 Uhr Direkte Demokratie in Berlin und der Volksentscheid Tegel 

Dr.  Michael Efler (demokratiepolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus)

 17.30Uhr Rolle von Parteien in der direkten Demokratie

Impuls von Dr. Benedict Ugarte Chacón (Politikwissenschaftler)

18.00 Uhr Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden

Impuls Prof. Dr. Christian Pestalozza (FU Berlin)

18.40 Uhr Zwischen Organisation und Einflussnahme - Finanzierung von Direkter Demokratie

Impuls von Regine Laroche (Landesvorstandssprecherin Berlin/Brandenburg „Mehr Demokratie e.V.“)

19.10 Uhr Welche weiteren Reformen braucht es?

Impuls Dr. Michael Efler (demokratiepolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus)

 

TAZ Beitrag "Direkte Demokratie"

Der Volksentscheid Tegel und die direkte Demokratie

Mitte September bei einem Infostand in der Wilmersdorfer Straße: Ich diskutiere mit einem Bürger über den Volksentscheid Tegel und versuche ihn von einem NEIN zu überzeugen. Ein langes Gespräch über Kapazitätsengpässe, Single-Airport-Städte und BER-Chaos entsteht und ich wundere mich selbst, wie viel mein Gesprächspartner und mittlerweile auch ich über Berliner Luftverkehrspolitik wissen. Auch ausverkaufte Säle wie in der Urania und eine intensive Medienberichterstattung zeigen, dass dieser Volksentscheid eine breite Debatte in der Stadtgesellschaft ausgelöst hat.  

Warum es nun eine Mehrheit für den Volksentscheid gab, wird noch in Ruhe zu analysieren sein. Der Zusammenhang mit den Problemen um den BER ist jedenfalls offensichtlich. Bei vielen Bürgern hat sich festgesetzt, dass der BER zu klein geplant sei. Daran konnten auch die Ausbaupläne der Flughafengesellschaft nichts mehr ändern. Und es war natürlich nicht hilfreich, dass es auch dem neuen Flughafenchef trotz anderslautender Ankündigungen nicht gelungen ist, einen Termin für die Inbetriebnahme des BER zu nennen. Auch das fehlende Nachtflugverbot am BER dürfte einige Bürger im Berliner Südosten dazu bewogen haben, mit Ja zu stimmen.

Wie schon beim Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof im Jahre 2008 (der allerdings am Zustimmungsquorum scheiterte) hat sich also nun wieder eine Mehrheit der Abstimmenden für die Offenhaltung eines Flughafens ausgesprochen. Dies ist in einer durch direkte Demokratie ergänzten repräsentativen Demokratie ein völlig undramatischer Vorgang. Es war eine Entscheidung über ein konkretes Sachthema und es war keine Abrechnung mit Rot-rot-grün. Dies lässt sich auch durch Zahlen belegen. Während sich beim Volksentscheid 56,1% für die Offenhaltung Tegels und 41,7% dagegen aussprachen, liegen SPD, LINKE und Grüne bei der Bundestagswahl in Berlin trotz Verlusten mit 49,3% deutlich vor der Opposition mit 43,6%.

Und auch der FDP hat der Volksentscheid bei der Bundestagswahl nichts genützt. Ihr Berliner Wahlergebnis blieb auch dieses mal unter dem Gesamtergebnis der Bundestagswahl und auch der Zuwachs war nur leicht überdurchschnittlich. Falls es also das Kalkül gab, den Volksentscheid als Vehikel zur Gewinnung von Stimmen für die FDP bei der Bundestagswahl zu nutzen, so ist es nicht aufgegangen.    

Schwierig an diesem Volksentscheid waren vor allem zwei Aspekte: Zum Einen die geradezu unverschämte Unterstützung des Dumpingfliegers Ryanair.  Erst beauftragte der am Erhalt von Tegel ökonomisch interessierte Konzern ein Gutachten, das mit völlig unrealistischen Annahmen zum Wachstum des Flugverkehrs operierte und fröhlich von FDP und AFD herumgereicht wurde. Hinzu kam die Posse um die Aufstellung von über 100 Großplakaten, die durch Ryanair gesponsert wurden. Bände spricht auch, dass die Initiative die Plakatspende durch Ryanair erst nach zweimaligem Anmahnen durch die Landesabstimmungsleiterin und erst wenige Tage vor der Stimmung deklariert hat. Allerdings spricht wenig dafür, dass diese Unterstützung einen entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte.

Zweitens ist es natürlich ein Problem, wenn über eine nicht verbindliche Vorlage abgestimmt wird, die – wenn überhaupt – nur mit größten Mühen und Risiken umgesetzt werden kann. Die Initiative hat hier wenig zur Aufklärung beigetragen, teilweise sogar suggeriert, Tegel wäre in jedem Fall gerettet, wenn es ein Ja beim Volksentscheid gibt. Es stellt sich die Frage, ob der damalige Senat überhaupt eine ernsthafte Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens, zu der er verpflichtet gewesen wäre, durchgeführt hat.  Zuständig hierfür war übrigens der frühere Innensenator Frank Henkel.

 Und wie soll es jetzt mit Tegel weitergehen? Klar ist, dass das Ergebnis des Volksentscheides zu akzeptieren und zu respektieren ist.  Allerdings ist unstrittig, dass Berlin eine Offenhaltung Tegels nur mit der Zustimmung Brandenburgs und des Bundes erreichen könnte. Und dann ist hochgradig ungewiss, ob  die ganze Kaskade von nötigen weiteren Verwaltungs- und Planungsentscheidungen in einem überschaubaren Zeitraum zu einem bestandskräftigen Ergebnis führen würde. Von daher wäre es demokratiepolitisch die sauberste Lösung, wenn der Senat zunächst das Gespräch mit Brandenburg und dem Bund sucht. Bei Bereitschaft der beiden Partner müsste dann eine erneute juristische Prüfung der Möglichkeiten der Offenhaltung erfolgen.

Was bedeutet dieser Volksentscheid nun für die direkte Demokratie in Berlin? Ist sie beschädigt, sollte sie eingeschränkt oder gar von ihr Abstand genommen? Selbstverständlich nicht. Denn auch ein aus linker Perspektive verlorener Volksentscheid ändert nichts daran, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen Wahlen in Sachfragen mitentscheiden und der Politik keinen Blankoscheck ausstellen wollen. Durch Volksbegehren und Volksentscheide kommen Fragen auf die Tagesordnung, die von der Politik nicht gesehen werden. Volksentscheide zeigen, wo den Menschen der Schuh drückt.  Und gerade in Berlin sollte nicht übersehen werden, dass R2G gleich an drei Stellen politische Schwerpunkte setzt, die sich aus progressiven Volksbegehren ergeben (Begrenzung von Mieten, Aufbau eines sozial-ökologischen  Stadtwerkes, Förderung des Radverkehrs).

R2G hat sich im KoaIitionsvertrag dazu verpflichtet, die direkte Demokratie weiter zu entwickeln und zu stärken. Es gilt, die Erfahrungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden der letzten Jahre auszuwerten, Hemmnisse abzubauen und z.B. durch ein Anhörungs- und Nachbesserungsrecht für eine bessere Verschränkung von direkter und parlamentarischer Demokratie zu sorgen.

Selbstverständlich ist auch der Volksentscheid Tegel auszuwerten. Dies sollte aber in Ruhe und nicht in Form von unüberlegten Schnellschüssen geschehen. So wäre es z.B. ein Fehler, Parteien in Zukunft die Trägerschaft von Volksbegehren zu untersagen. Dies wäre schon rechtlich nicht mit der durch das Grundgesetz festgelegten besonderen Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung vertretbar. Es ist aber auch legitim, wenn Parteien als Teil der Gesellschaft Volksbegehen initiieren. Dies gilt natürlich insbesondere für Oppositionsparteien, deren parlamentarische Anträge in der Regel von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt werden.

Ein anderer Vorschlag hat demgegenüber deutlich mehr Substanz. Volksentscheide sollten zukünftig nur noch über Gesetzentwürfe stattfinden, damit es keine Schwierigkeiten mehr mit der Verbindlichkeit und Umsetzung von Volksentscheiden gibt.  Dies ist einerseits absolut nachvollziehbar, andererseits hat auch dieser Vorschlag seine Tücken, da sich bei weitem nicht alle für Berlin wichtigen poltischen Fragen per Gesetz regeln lassen. Z.B. wäre dann auch kein Volksentscheid in Berlin über die Einführung eines Nachtflugverbotes möglich, weil dies wie bei Tegel im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg eingeführt werden könnte. Auch eine Aufforderung an den Senat, eine bestimmte Bundesratsinitiative (z.B. zur Einführung einer CO2-Steuer oder zur Absenkung der Modernisierungsumlage) einzubringen, wäre dann nicht mehr möglich. Klar ist aber: Jede Initiative, die einen Gesetzentwurf vorlegen kann zu einem bestimmten Anliegen, sollte dies auch unbedingt tun.

Last but not least sollte in jedem Fall die Regelung die Finanzierungsregelungen für Volksbegehren überprüft werden. Schon der Anschein einer Beeinflussung politischer Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen schadet der direkten – allerdings auch der repräsentativen – Demokratie. Es sollte somit überlegt werden, ob die Offenlegungsbestimmungen für Spenden im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden geschärft werden müssen.  Im Gegenzug ist auch eine begrenzte öffentliche Kostenerstattung für die Initiatoren von Volksentscheiden zu erwägen, denn nun die wenigsten Initiativen können auf die Unterstützung durch Großspender oder Unternehmen zählen.

Michael Efler, 26.9.2017