Mit Änderung des Abstimmungsrechtes direkte Demokratie stärken

Michael Efler

60. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 04. Juni 2020

Zu Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts (Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2723)

Dr. Michael Efler (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist spät am Abend, aber das soll den hoffentlich guten Inhalten dieses Gesetzesentwurfs keinen Abbruch tun.

Jedenfalls sind ich und meine Fraktion – und ich denke, auch die Koalition insgesamt – überzeugt davon, dass wir hier einen guten Schritt nach vorne machen. Wir stärken die direkte Demokratie, die Verbindlichkeit und die Transparenz direktdemokratischer Verfahren, und wir sorgen auch für ein besseres Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie.

Das ist übrigens die vierte Reform direktdemokratischer Verfahren seit 2005 in diesem Haus. Bei all diesen Entscheidungen war Die Linke übrigens an der Regierung beteiligt und eine der treibenden Kräfte bei diesen Verbesserungen, nicht die einzige, aber das ist eine wunderbare Kontinuität. Das kann gerne so weitergehen.

Was steht nun drin in diesem Änderungsentwurf zum Abstimmungsgesetz? – Ich werde in der kurzen Redezeit nicht auf alle Punkte eingehen, sondern auf fünf Punkte.

Ich will mit dem praxisrelevantesten Vorschlag überhaupt anfangen – das klingt relativ banal, aber es hat eine sehr wichtige Wirkung in der Praxis –: Wir legen erstmals Fristen für den Senat für die Kostenschätzung und für die Zulässigkeitsprüfung fest.

Vielen Dank an die FDP! – Warum ist das wichtig? – Ganz einfach, das habe ich auch schon häufiger öffentlich erklärt, und das werde ich auch heute hier sagen und es dem Senat nicht ersparen: Es ist nicht angemessen, dass teilweise monatelang, teilweise über ein Jahr lang Volksbegehren geprüft und einfach nicht entschieden werden.

Das ist unerträglich lang, und dem werden wir einen Riegel vorschieben. – Ich bin etwas irritiert, dass immer nur die rechte Seite klatscht, aber das ändert sich vielleicht noch im Laufe des Redebeitrags.

Jedenfalls werden wir mit der Endlosprüfung und dem Leerlaufenlassen von Volksbegehren mithilfe dieses Gesetzes Schluss machen.

Der zweite Punkt, der ebenfalls äußerst praxisrelevant ist: Wir werden eine gesetzliche Bestimmung vornehmen, wonach Volksabstimmungen grundsätzlich mit Wahlen zusammengelegt werden, wie wir es übrigens bei Tegel bereits gemacht haben. In Zukunft wird eine Abstimmung immer, wenn innerhalb von acht Monaten nach einem Volksbegehren eine Wahl stattfindet, entsprechend mit der Wahl gekoppelt. Das ist wichtig für eine entsprechend hohe Beteiligung und, um die Zustimmungs­quoren zu überspringen.

Als ehemalige Vertrauensperson des Energietisch-Volksbegehrens weiß ich ganz genau, was es bedeutet, wenn der Senat entscheidet, dass ein Volksentscheid nicht an einem Wahltag stattfindet. Das ist eine Katastrophe, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Demokratinnen und Demokraten. Das werden wir entsprechend ändern.

Wir stärken den Diskurs, wir schaffen ein Recht auf Anhörung, ein Recht auf Änderung, ein Recht auf Nachbesserung für Initiativen, um auch auf Argumente einzugehen.

Wir nehmen zwei Änderungen im finanziellen Bereich vor, die mir auch sehr wichtig sind. Zum einen schaffen wir erstmals ein Recht auf Kostenerstattung für Volksbegehrensinitiativen: zwei mal 35 000 Euro immerhin. Das reicht für Ihre Kampagnen, Herr Czaja, wahrscheinlich bei Weitem nicht aus, aber für manch andere ist das eine wertvolle Unterstützung, analog zur Wahlkampfkostenerstattung für Parteien.

Wir wollen auch die Transparenz dergestalt erhöhen, dass in Zukunft Eigenmittel von Volksbegehrensinitiatoren zu veröffentlichen sind. Das heißt, wenn eine Partei ein Volksbegehren initiiert, vermögende Einzelpersonen oder ein Unternehmen, dann besteht bisher eine Gesetzeslücke, denn bisher werden nur Spenden ab 5 000 Euro veröffentlicht. Jetzt werden analog zu den Spendentransparenzregeln auch Eigenmittel transparenzpflichtig. Das hilft allen, weil dann klarer wird, wer finanziell hinter einem Volksbegehren steht.

Der letzte inhaltliche Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Wir haben vorhin Ines Schmidt reden gehört, sie redet immer so wunderbar bürgernah. Aber nicht alle von uns können wirklich so reden, dass es alle Menschen verstehen. Deswegen reden wir auch manchmal ein Stück weit an der Bevölkerung vorbei. Wir wollen mit einer Verbesserung dafür sorgen, dass auch bildungs- und politikfernere Schichten bei Volksentscheiden mitgenommen werden und die Beteiligung erhöht wird: In Zukunft wird es für Volksentscheide Broschüren in leichter Sprache geben,

was hoffentlich dazu führt, dass mehr Menschen an Volksabstimmungen teilnehmen.

[Vereinzelter Beifall bei
der LINKEN und den GRÜNEN –
Frank-Christian Hansel (AfD): Aber auf Deutsch, ja?]

– Nein, nicht nur auf Deutsch, sondern in mehreren Sprachen. Das werden wir dann aber der Verwaltung überlassen.

War es das dann in Sachen direkter Demokratie für diese Wahlperiode, wenn wir das jetzt beschließen? – Nein, muss nicht sein! Liegt aber nicht an uns. Schlicht und ergreifend haben wir nicht die Zweitdrittelmehrheit in diesem Hause. Wenn weitergehende direktdemokratische Verbesserungen gewünscht werden von Teilen der Opposition, also von der demokratischen Opposition, dann sind wir offen für Änderungen, auch der Landesverfassung. Wir haben im Koalitionsvertrag dazu immerhin einen Punkt stehen: Wir wollen nach dem Vorbild des Landes Bremen ein Privatisierungsreferendum. Das bedeutet, dass vor jedem möglichen Verkauf öffentlicher Unternehmen eine demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden muss. Denn das ist eine Entscheidung, die nicht mehr ohne Weiteres zurückzunehmen ist.

Demokratische Kontrolle geht verloren, dafür braucht es die höchstmögliche demokratische Legitimation, und das ist in unserer Verfassung ein Volksentscheid. Für eine solche Verfassungsänderung werben wir.

Wenn dazu Bereitschaft besteht aufseiten der Opposition, dann sind wir gerne bereit, uns zusammenzusetzen. Übrigens, in Bremen ist das durchaus nicht nur mit den, sagen wir einmal, üblichen Verdächtigen gelaufen.

Ich freue mich auf die Beratung in den Fachausschüssen. Ich hoffe, dass wir in diesem einen Jahr nicht nur dieses Gesetz hinbekommen, sondern vielleicht noch die ein oder andere Geschichte, und ich kann Ihnen versprechen, dieses Haus wird noch weitere demokratiepolitische Verbesserungen erreichen.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gläser?

Dr. Michael Efler (LINKE):

Wer bitte?

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Herr Gläser.

Dr. Michael Efler (LINKE):

Nein, danke! Ich war sowieso fertig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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