Kohleausstieg gesetzlich festlegen

Michael Efler
Michael Efler

Erst im April haben wir den Antrag zum Kohleausstieg beschlossen, und jetzt legt der Senat – dankenswerterweise, Frau Günther! – hier den Entwurf zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vor. Ich kann jetzt schon mal ankündigen, dass da noch sehr viel mehr kommt.

Rede als Video

11. Sitzung, 18. Mai 2017

lfd. Nr. 3.2:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln)

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 18/0329

 

Dr. Michael Efler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwar noch keinen Tagebau blockiert, aber ich bekenne mich gern dazu, auch Weltverbesserer zu sein. Ich finde, das ist überhaupt kein Schimpfwort, sondern eine wunderbare Beschreibung. Da kann ich mich sehr wohlfühlen.

 

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

Ich hoffe, das gilt für viele Kollegen in diesem Hause, denn darum machen wir doch Politik, um die Welt besser zu machen, zumindest im Land Berlin.

[Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)]

– Sehen Sie mal! –

Mangelnde Tatkraft kann man Rot-Rot-Grün auf dem Feld der Energiepolitik auch gar nicht vorwerfen. Wir haben mit einem der allerersten Gesetze in dieser Wahlperiode das Betriebe-Gesetz geändert und die Stadtwerke von ihren Fesseln befreit. Herr Schmidt von der FDP! Sie waren ja sehr skeptisch, was z. B. die Kundenentwicklung angeht. Ich kann jetzt schon feststellen, dass es wirkt. Die Kundenentwicklung ist sehr dynamisch, und die Investitionsplanung kommt voran. Wir haben da wirklich etwas Gutes gemacht, und es wirkt bereits.

Erst im April haben wir den Antrag zum Kohleausstieg beschlossen, und jetzt legt der Senat – dankenswerterweise, Frau Günther! – hier den Entwurf zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vor. Ich kann jetzt schon mal ankündigen, dass da noch sehr viel mehr kommt. Wir machen ernst beim sozialökologischen Umbau dieser Stadt, und das gilt nicht zuletzt für die Energiepolitik.

[Florian Kluckert (FDP): Niemand klatscht! –
Heiterkeit bei der FDP und der AfD]

Die gesetzliche Verankerung des Kohleausstiegs ist Kernanliegen dieses Entwurfes. Wir haben schon drei Mal hier im Plenum über das Thema Kohleausstieg beraten, und deswegen müssen wir, glaube ich, inhaltlich nicht noch einmal genau sagen, warum wir da herauswollen. Ich will es nur stichwortartig kurz erwähnen: Klimaschutz, Bekämpfung einer Fluchtursache, Gesundheitsschutz, Kampf gegen Verschmutzung des Wassers auch in Berlin!

Es gibt also sehr gute Gründe für den Ausstieg, und jetzt ist auch die Zeit zu handeln. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir Geschichte schreiben können. Berlin wäre das erste Bundesland, das den Kohleausstieg gesetzlich festschreibt. Genau das haben wir mit einem Parlamentsantrag vom Senat verlangt, nämlich das vorzulegen, und ich bin stolz darauf, dass wir jetzt den ersten Schritt gehen, genau das in die Tat umzusetzen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]

Es ist auch ein sehr gutes Timing. Am Sonntag haben wir die sogenannte Coal and Boat. Für die, die das nicht kennen – auf der Seite vielleicht –: eine Schiffsdemonstration in der Rummelsburger Bucht für den Kohleausstieg. An der werde ich selbstverständlich auch persönlich teilnehmen, und ich hoffe, dass ich da sehr viele Kolleginnen und Kollegen sehen werde.

[Lachen bei der AfD]

– Nicht alle muss ich da sehen. Das muss ich sagen. Aber einige hoffe ich da wirklich zu sehen. – Wenige Tage später wird dann das Braunkohlekraftwerk Klingenberg vom Netz gehen. Auch das ist ein Grund zum Feiern.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD)]

Wie wir den Kohleausstieg genau bewerkstelligen – darauf ist schon hingewiesen worden –, wollen wir auch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, für die natürlich das Land Berlin dann auch letztendlich Verantwortung zu tragen hat, prüfen. Dabei geht es z. B. um die Frage: Wie schnell können wir aus der Kohle aussteigen? – Ich interpretiere das Gesetz auch so, dass hier kein festes Ausstiegsdatum festgelegt wird. Also Ende 2030 heißt, dass wir bis dahin aussteigen, und wenn wir es schaffen, gern auch früher.

Natürlich geht es darum, mit möglichst viel erneuerbaren Ersatzinvestitionen aus der Kohle auszusteigen. Es ist ja nichts oder nicht genug gewonnen, wenn wir ausschließlich z. B. mit Gas- und Dampfkraftwerken Kohlekraftwerke ersetzen. 

Wir gehen jetzt also einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, aber viele weitere müssen noch kommen. Insbesondere müssen wir auch deutlicher machen, womit wir Kohle in Berlin ersetzen wollen und welche anderen Klimaschutzmaßnahmen wir auf den Weg bringen wollen. Deswegen freue ich mich, dass hoffentlich auch bald aus dem Senat der Entwurf des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms kommt, wo wir dann ja im Grunde das Energiewendegesetz umsetzen und mit sehr vielen Maßnahmen deutlich machen, was wir erreichen wollen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zum Anschluss- und Benutzungszwang, zu dem schon einige Polemiken hier aus der Opposition vorgebracht worden sind, Stellung nehmen! Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es diesen Anschluss- und Benutzungszwang in sehr vielen Bereichen von öffentlichen Dienstleistungen gibt. Das ist also nichts wirklich Neues.

[Ronald Gläser (AfD): Das ist überall gleich!]

Das gab es im Berliner Energiespargesetz – darauf ist von Herrn Buchholz hingewiesen worden –, das die CDU gemeinsam mit der SPD, ich glaube, vor über 27 Jahren beschlossen hat. Insofern ist das jetzt nichts völlig Neues. Es macht auch Sinn oder kann Sinn machen, um innovative Techniken voranzubringen und eine wirtschaftliche Tragfähigkeit von erneuerbaren Energieinvestitionen zu sichern. Es kann aber auch im Einzelfall zu Problemen führen. Es kann soziale Härten hervorrufen, und es kann auch zu monopolistischer Preistreiberei führen. Gar keine

Frage! Wir müssen und werden uns in den Ausschussberatungen genau ansehen, ob die gesetzliche Ermächtigung für den Senat – – Übrigens ist das Wort „Ermächtigung“ ein ganz normales Wort, denn es ist eine Verordnungsermächtigung. Wir müssen uns also genau ansehen, ob wir diese negativen Folgen schon ausreichend im Gesetzentwurf vermieden haben, und wenn nicht, müssen wir da nachsteuern.

[Beifall von Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU)]

Das ist gar kein Problem. Trotzdem bringen wir hier ein Gesetz auf den Weg, auf das wir stolz sein sollten. Ich hoffe, dass am Ende nicht nur diese Seite zustimmt, sondern zumindest vielleicht noch die CDU. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

 

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