Katzenschutzverordnung

Nachdem ich immer weiter bei der zuständigen Senatsverwaltung nachgehakt habe, ist nun gestern endlich die Katzenschutzverordnung vom Senat beschlossen worden und somit ein erneuter Meilenstein erreicht, den wir im Bereich Tierschutz im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Damit soll das Leid der bis zu 10.000 Straßenkatzen in Berlin verringert werden. Mit der Verpflichtung zur Kastration bzw. Sterilisation von privat gehaltenen Freigänger-Katzen sollen die Fortpflanzungsketten der freilebenden Katzen unterbunden werden. Nachdem bereits im Hundegesetz eine Chip- und Registrierungspflicht geregelt ist, wurde es Zeit dass die Katzen nachziehen. Das erleichtert die Zuordnung von gefunden Katzen, die somit wieder schneller Ihren Besitzer:innen übergeben werden können.

Die offizielle Pressemeldung der Senatsverwaltung findet sich hier

Stellungnahme zum Streit um die Neubesetzung der Tierversuchskommission

Seit einigen Tagen wird in einigen Medien aufgeregt über die Neubesetzung der Tierversuchskommission (TVK) berichtet. Hintergrund ist, dass die Tierversuchskommission Anträge zu Tierversuchen bewertet und eine Stellungnahme abgeben muss. Die Anhörung der TVK ist gesetzlich vorgeschrieben, weswegen Anträge erst nach der Beratung entschieden werden dürfen. Nach §42 der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) Absatz 2 muss die Kommission mindestens zu einem Drittel aus Personen bestehen, die von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wurden. Das war bisher in Berlin nicht der Fall, von sieben Mitgliedern waren nur zwei von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen. Die kommende Tierversuchskommission soll nun insgesamt aus 8 Mitgliedern bestehen, davon 4, die von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wurden. Damit kommt Berlin seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung nach. Außerdem soll eine zweite TVK geschaffen werden, um die hohe Zahl an Genehmigungsvorhaben besser bewältigen zu können.

In den Presseberichten wird derzeit suggeriert, dass die neue Zusammensetzung der TVK Tierversuche nicht mehr genehmigen wird und damit wichtige Forschungsprojekte z.B. zur Entwicklung von Impfstoffen gegen Covid-19 verhindert werden. Dazu muss man wissen, dass die TVK die Anträge für Tierversuche lediglich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen beurteilt. (Mehr zu Arbeit der TVK findet sich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.) Wenn die Antragstellenden alle Anforderungen erfüllen, gibt es für die TVK keine Notwendigkeit die Tierversuche nicht zu befürworten. Und davon einmal abgesehen handelt es sich bei der TVK nur um ein Beratungsgremium der Genehmigungsbehörde LAGeSo, welches die Anträge ablehnt oder genehmigt. Außerdem gibt es bereits mehrere Impfstoffe, für die die Zulassungen gerade beantragt wurden und auf dessen Grundlage bereits weltweit Milliarden von Impfdosen vertraglich gesichert wurden.

Hintergrund der Auseinandersetzungen ist die Frage, ob und ggfs. bis wann Tierversuche durch alternative Forschungsmethoden ersetzt werden können. Hier hierzu gibt es bekanntermaßen große Meinungsunterschiede zwischen Pharmaunternehmen und Wissenschaftsinstitutionen auf der einen und Tierschutzorganisationen auf der anderen Seite. Klar ist, dass ein kurzfristiger Ausstieg aus Tierversuchen gerade bei der medizinischen Forschung nicht möglich sein wird. Auf der anderen Seite fehlt es aber auf Seiten des Senates und der Forschungsinstitutionen an der Bereitschaft, einen konkreten Ausstiegsfahrplan aus Tierversuchen auf den Weg zu bringen. Dies ist nach meiner festen Überzeugung eine wichtige Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode.

Insofern ist die bisherige Berichterstattung sehr irreführend und einseitig. Ich wünsche mir, dass die vorgesehene Besetzung der TVK nun schnell erfolgt und die Kommissionen ihre Arbeit aufnehmen können. Denn das Anträge aufgrund nicht stattfindender Sitzungen liegenbleiben, wäre in der Tat ein Nachteil für die antragstellenden Forscher*innen.

Tierschutzverbandsklage

Im letzten Plenum wurde nun endgültig das Tierschutzverbandsklagegesetz beschlossen. Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, mögliche tierschutzrechtswidrige Verwaltungsentscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Neben der Möglichkeit zur Klage werden mit dem Gesetz auch die Mitwirkungsrechte von Tierschutzorganisationen verbessert, indem sie bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Tierschutz Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Zu dem Thema gibt es eine ganze Reihe von weiteren Informationen und Berichte. Angefangen von meiner Rede im Plenum, über ein selbstgedrehtes Video auf facebook und lustige erstellte Tierbilder von mir und der Fraktion bis hin zur Pressemitteilung der Fraktion und der entsprechenden Berichterstattung, hier beispielhaft aus der Süddeutschen Zeitung. Und wer sich jetzt noch das Gesetz anschauen möchte, kann hier auf den Link klicken.

Tierschutzverbandsklagegesetz im Rechtsausschuss beschlossen

Im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurde in der Sitzung am 3. Juni 2020 das Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts beschlossen. Jetzt muss das Gesetz noch abschließend im Hauptausschuss beraten werden, bevor wir nach dem Sommer das Gesetz im Plenum verabschieden werden. Mehr Informationen dazu findet ihr auf der entsprechenden Themenseite.

Die Berliner Tierschutzbeauftragte informiert über Haustierhaltung in Zeiten von Corona

Viele Haustierhalter sind verunsichert und haben sicherlich Fragen, was sie unter den derzeitigen Bedingungen berücksichtigen müssen. Die Berliner Tierschutzbeauftragte informiert auf ihrer Homepage mit Fragen und Antworten zu dem Thema.

Mitteilung des Senats zum Antrag Tierversuche reduzieren II

Der Senat hat erneut um eine Fristverlängerung gebeten. Die Begründung beruft sich erneut auf den nicht unerheblichen Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Senatsverwaltungen, Behörden und Forschungseinrichtungen. Das Ganze ist sehr ärgerlich, zumal die Fristverlängerung bis Ende Juni 2020 erbeten wurde. Die gesamte Mitteilung findet sich hier.

Weihnachtscircus Voyage gastiert auf Privatfläche in Spandau

Vor gut 10 Tagen haben wir uns noch gefreut, dass dem Weihnachtscircus Voyage die Fläche vor dem Olympiastadion dieses Jahr verwehrt wird. Leider müssen wir nun erfahren, dass die Betreiber eine private Fläche in Spandau gefunden haben. DIE LINKE. LAG Tierschutz und Tierrechte Berlin wird gemeinsam mit vielen Tierfreund*innen im Dezember an Demonstrationen gegen Tiere in Zirkussen teilnehmen.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Kein Berliner Weihnachtscircus vor dem Olympiastadion!

Vor gut 10 Tagen haben wir uns noch gefreut, dass dem Weihnachtscircus Voyage die Fläche vor dem Olympiastadion dieses Jahr verwehrt wird. Leider müssen wir nun erfahren, dass die Betreiber eine private Fläche in Spandau gefunden haben. DIE LINKE. LAG Tierschutz und Tierrechte Berlin wird gemeinsam mit vielen Tierfreund*innen im Dezember an Demonstrationen gegen Tiere in Zirkussen teilnehmen.

Mitteilung des Senats zum Antrag Tierversuche reduzieren I

Die Mitteilung des Senats ist etwas enttäuschend. Zwar plant der Senat im nächsten Kalenderjahr in den Bundesrat eine Gesetzesänderung einzubringen, die Tierversuche an Menschenaffen untersagen soll, aber die anderen Forderungen wurden entweder nicht berücksichtigt oder mit den üblichen Begründungen der Forschungsfreiheit abgelehnt. Diesbezüglich wird es noch eine Beratung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung geben, bei der ich diese Punkte  ansprechen werde. Die gesamte Mitteilung des Senats findet sich hier.

Mitteilung des Senats zum Antrag Tierversuche reduzieren II

Leider hat der Senat um eine Fristverlängerung bis Ende November 2019 gebeten. In der Begründung steht dass der Beschluss komplexe rechtlichen Prüfungen und Abstimmungen zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen und weiteren Behörden des Landes Berlin sowie den örtlichen Forschungseinrichtung erfordert. Die gesamte Mitteilung findet sich hier.

Millionenfaches Töten von Küken bleibt erlaubt

Am Donnerstag, dem 13. Juni entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Töten von Küken weiterhin erlaubt ist. Vorerst! Denn was sich im ersten Moment wie eine Niederlage des Tierschutzes anfühlt, gibt auch Anlass zur Hoffnung. Wie das zu verstehen ist kann hier in einem ausführlichen Interview mit dem Vorsitzenden der Erna-Graf-Stiftung für Tierschutz Hans-Georg Kluge nachgelesen werden. Hans-Georg Kluge war als Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht für die beiden beklagten Kreise Gütersloh und Paderborn tätig, welche das Kükenschreddern verbieten wollten.

Anträge Tierversuche reduzieren I und II beschlossen

Im Plenum des Abgeordnetenhauses am 23.Mai 2019 wurden die beiden Anträge Tierversuche reduzieren I und II beschlossen. In meiner Rede, die hier zu sehen ist, habe ich erneut die Bedeutung der Förderung der Alternativmethoden betont, mich aber auch für ein Verbot von Tierversuchen mit Menschenaffen ausgesprochen. Weitere Informationen dazu findet sich unter dem Themenblock Tierversuche oder direkt über diesen Link.

Anhörung zu Tierversuchen

Gestern am 4. März fand im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung eine Anhörung zum Thema Tierversuche statt. In diesem Zusammenhang wurden auch die von uns eingebrachten Anträge zu Tierversuchen besprochen und abgestimmt. Ich freue mich darauf, dass sich die Rot-Rot-Grüne Koalition dem Thema annimmt und Alternativen stärker fördern möchte. Die beiden Anträge können hier und hier eingesehen werden.