Tierschutz in Berlin

Pferdekutschen

"In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen."

(KV, Seite 247, Absatz 6)

Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe überarbeitet

Im Mai 2019 wurden die Berliner Leitlinien nach über 10 Jahren überarbeitet. Das war aufgrund von neuen Erkenntnisse und Umständen notwendig. Es gelten nun strengere Regeln um die Pferde zu schützen, so müssen unter anderem die Kutschfahrten eingestellt werden, wenn die Lufttemperatur 30 Grad Celsius erreicht. Des Weiteren erhält jedes Pferd täglich zwei Stunden freie Bewegung mit genügend Auslauf auf unbefestigtem Boden und in den Pausen müssen die Pferde vollständig ausgeschirrt werden und auf das Vorhandensein von Druck- und Scheuerstellen überprüft werden. Alle weitere Informationen, sowie die gesamte Verordnung finden sie auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten.